Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,82
OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12 (https://dejure.org/2013,82)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.01.2013 - 1 M 129/12 (https://dejure.org/2013,82)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 1 M 129/12 (https://dejure.org/2013,82)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,82) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Berücksichtigung selbständiger Teil-Gesamtbewertungen (Leistung bzw. Befähigung) bei Beförderungsauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in ihrer Einheit und Gesamtheit als Inhalt des Leistungsgrundsatzes des Art. 33 Abs. 2 GG; Bestehen einer dienstlichen (Regel-)Beurteilung aus zwei selbstständigen Teil-Gesamturteilen i.R. eines Leistungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Berücksichtigung von selbständigen Teil-Gesamtbewertungen (Leistung bzw. Befähigung) bei Beförderungsauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in ihrer Einheit und Gesamtheit als Inhalt des Leistungsgrundsatzes des Art. 33 Abs. 2 GG; Bestehen einer dienstlichen (Regel-)Beurteilung aus zwei selbstständigen Teil-Gesamturteilen i.R. eines Leistungsvergleichs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bilden in ihrer Einheit und Gesamtheit den Inhalt des Leistungsgrundsatzes des Art. 33 Abs. 2 GG ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 [m. w. N.] ).

    Der Leistungsgrundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG fordert insofern lediglich, dass die in der dienstlichen Beurteilung bewerteten Elemente von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ihre Berücksichtigung finden ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, juris, und Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 -, juris [m. w. N.]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, juris ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.] ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist ( siehe zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ), zumal vorliegend auch die dienstlichen Regelbeurteilungen als Auswahlgrundlage wertend heranzuziehen sind.
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Da der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch nach alledem durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt ist, kann der Antragsteller vorliegend eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, weil nach den vorstehenden Ausführungen sich nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" ( so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401 ) ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Der Leistungsgrundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG fordert insofern lediglich, dass die in der dienstlichen Beurteilung bewerteten Elemente von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ihre Berücksichtigung finden ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, juris, und Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 -, juris [m. w. N.]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08

    Mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 6 B 987/08

    Vereinbarkeit der Beurteilungs- und Auswahlrichtlinien für Dozentinnen und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 2 A 11193/97

    Beurteilungssystem; Leistungsmerkmale; Befähigungsmerkmale; Dienstliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Besteht eine dienstliche (Regel-)Beurteilung nicht aus nur einem Gesamturteil, sondern - wie hier - zwei selbständigen Teil-Gesamturteilen, sind beide Teil-Gesamturteile maßgebend für den Leistungsvergleich ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 M 129/12 - juris ).

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist nämlich ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2013, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Die für die Entscheidung über eine Stellenbesetzung im Leistungswettbewerb nach Art. 33 Abs. 2 GG notwendige Gewichtung der Teilgesamturteile wäre daher gegebenenfalls - wie es der Senat in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für zulässig erachtet hat (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 1 M 129/12 -, juris Rn. 6, vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris Rn. 8, vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 14, und vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 20) - der personalbewirtschaftenden Stelle (Auswahlbehörde) im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens überlassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Die für die Entscheidung über eine Stellenbesetzung im Leistungswettbewerb nach Art. 33 Abs. 2 GG notwendige Gewichtung der Teilgesamturteile wäre daher gegebenenfalls - wie es der Senat in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für zulässig erachtet hat (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 1 M 129/12 -, juris Rn. 6, vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 -, juris Rn. 8, vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 14, und vom 31. August 2018 - 1 M 79/18 -, juris Rn. 20) - der personalbewirtschaftenden Stelle (Auswahlbehörde) im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens überlassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht